„Eine Genossenschaft gehört ihren Mitgliedern
– und ihr gesetzlicher Zweck ist deren Förderung.“

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Der Förderauftrag der Genossenschaft

Genossenschaften haben einen besonderen gesetzlichen Zweck. Nach dem Genossenschaftsgesetz besteht ihre Aufgabe darin, ihre Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern.
Dieser sogenannte Förderauftrag unterscheidet die Genossenschaft von anderen Unternehmensformen. Während bei Kapitalgesellschaften in erster Linie die Rendite der Anteilseigner im Mittelpunkt steht, dient eine Genossenschaft dem wirtschaftlichen Nutzen ihrer Mitglieder.
Diese Webseite erklärt:
Grundprinzip einer Genossenschaft
Der gesetzliche Auftrag
Wie Mitglieder gefördert werden
Die Rolle der Mitglieder
Das Prüfungsmonopol
Die Prüfungsverbände
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Wie Förderung sichtbar wird
Wenn der Förderauftrag aus dem Blick gerät
Fragen für Mitglieder
Woran Mitglieder erkennen können, ob der Förderauftrag erfüllt wird
Georg Scheumann
genossenschaftlicher Bankbetriebswirt
Weinbergstr. 38
90613 Großhabersdorf
Tel.: 09105 1319
georg.scheumann(ät)wegfrei.de
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