Der Förderauftrag der Genossenschaft Genossenschaften haben einen besonderen gesetzlichen Zweck. Nach dem Genossenschaftsgesetz besteht ihre Aufgabe darin, ihre Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Dieser sogenannte Förderauftrag unterscheidet die Genossenschaft von anderen Unternehmensformen. Während bei Kapitalgesellschaften in erster Linie die Rendite der Anteilseigner im Mittelpunkt steht, dient eine Genossenschaft dem wirtschaftlichen Nutzen ihrer Mitglieder.