„Eine Genossenschaft gehört ihren Mitgliedern
– und ihr gesetzlicher Zweck ist deren Förderung.“

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Die Pflichtprüfung
Genossenschaften unterliegen einer besonderen gesetzlichen Kontrolle: der Pflichtprüfung. Diese Prüfung ist im Genossenschaftsgesetz vorgeschrieben und wird regelmäßig durch genossenschaftliche Prüfungsverbände durchgeführt.
Der Zweck dieser Prüfung besteht darin, die Mitglieder der Genossenschaft zu schützen und sicherzustellen, dass die Genossenschaft ordnungsgemäß geführt wird.

Was wird geprüft?
Die Pflichtprüfung umfasst mehrere Bereiche. Dazu gehören insbesondere:
• die wirtschaftlichen Verhältnisse der Genossenschaft
• die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
• die Geschäftsführung der Genossenschaft
Die Prüfer untersuchen also nicht nur die Bilanzzahlen, sondern auch, ob die Genossenschaft verantwortungsvoll geführt wird.

Schutz der Mitglieder
Die Pflichtprüfung hat eine besondere Bedeutung, weil die Mitglieder einer Genossenschaft häufig keine Experten für Unternehmens- oder Finanzfragen sind. Deshalb sieht das Gesetz ein spezielles Prüfsystem vor.
Die Prüfer sollen sicherstellen, dass die Genossenschaft wirtschaftlich solide arbeitet und ihrem gesetzlichen Zweck treu bleibt.

Prüfung des Förderauftrags
Der gesetzliche Zweck einer Genossenschaft besteht darin, ihre Mitglieder zu fördern. Deshalb gehört auch die Frage zur Prüfung, ob die Geschäftsführung der Genossenschaft diesem Förderauftrag entspricht.
Die Pflichtprüfung soll also dazu beitragen, dass die Genossenschaft tatsächlich im Interesse ihrer Mitglieder tätig ist.

Bericht an die Mitglieder
Die Ergebnisse der Prüfung werden im Prüfungsbericht zusammengefasst. In der General- oder Vertreterversammlung werden die wichtigsten Ergebnisse der Prüfung den Mitgliedern vorgestellt.
Auf diese Weise sollen die Mitglieder einen Überblick über die wirtschaftliche Lage und die Führung ihrer Genossenschaft erhalten.

Die Pflichtprüfung ist damit ein wichtiger Bestandteil des genossenschaftlichen Systems. Sie soll dazu dienen, Vertrauen zu schaffen und die Interessen der Mitglieder zu schützen.
Georg Scheumann
genossenschaftlicher Bankbetriebswirt
Weinbergstr. 38
90613 Großhabersdorf
Tel.: 09105 1319
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