„Eine Genossenschaft gehört ihren Mitgliedern
– und ihr gesetzlicher Zweck ist deren Förderung.“

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Die Prüfungsverbände
Die gesetzliche Pflichtprüfung von Genossenschaften wird nicht von beliebigen Wirtschaftsprüfern durchgeführt, sondern von besonderen Organisationen: den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden.
Genossenschaften sind gesetzlich verpflichtet, Mitglied in einem solchen Prüfungsverband zu sein. Der Verband übernimmt die regelmäßige Prüfung der Genossenschaft.

Warum gibt es Prüfungsverbände?
Das Genossenschaftsgesetz hat ein besonderes Prüfsystem geschaffen,
um die Mitglieder zu schützen und die Stabilität der Genossenschaften zu sichern.
Die Prüfungsverbände verfügen über spezielle Erfahrung im genossenschaftlichen Bereich und kennen die Besonderheiten dieser Rechtsform.
Durch die regelmäßigen Prüfungen soll sichergestellt werden, dass Genossenschaften wirtschaftlich solide arbeiten und ordnungsgemäß geführt werden.

Das Prüfungsmonopol
Ein besonderes Merkmal des genossenschaftlichen Systems ist das sogenannte Prüfungsmonopol. Das bedeutet: Die gesetzliche Pflichtprüfung darf nur von genossenschaftlichen Prüfungsverbänden durchgeführt werden.
Genossenschaften können ihre Pflichtprüfung also nicht frei an andere Wirtschaftsprüfer vergeben.
Dieses System soll eine gleichbleibend hohe Qualität der Prüfungen gewährleisten.

Verantwortung gegenüber den Mitgliedern
Die Prüfungsverbände übernehmen eine wichtige Aufgabe innerhalb des genossenschaftlichen Systems. Ihre Prüfungen sollen nicht nur wirtschaftliche Risiken erkennen, sondern auch dazu beitragen, dass die Genossenschaften im Interesse ihrer Mitglieder geführt werden.
Die Prüfer berichten über ihre Ergebnisse in einem Prüfungsbericht, dessen wichtigste Feststellungen in der General- oder Vertreterversammlung vorgestellt werden.
Auf diese Weise erhalten die Mitglieder Informationen über die wirtschaftliche Lage und die Führung ihrer Genossenschaft.

Die Prüfungsverbände sind damit ein wichtiger Bestandteil der genossenschaftlichen Ordnung. Ihre Aufgabe besteht darin, Vertrauen zu schaffen und zur Stabilität der Genossenschaften beizutragen.
Georg Scheumann
genossenschaftlicher Bankbetriebswirt
Weinbergstr. 38
90613 Großhabersdorf
Tel.: 09105 1319
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