„Eine Genossenschaft gehört ihren Mitgliedern
– und ihr gesetzlicher Zweck ist deren Förderung.“

Startseite

Wenn der Förderauftrag aus dem Blick gerät

Der gesetzliche Zweck einer Genossenschaft ist klar:
Sie soll ihre Mitglieder fördern (§ 1 Genossenschaftsgesetz).

Doch in der Praxis kann es vorkommen, dass dieser Förderauftrag Schritt für Schritt in den Hintergrund gerät. Dann verändert sich die Ausrichtung der Genossenschaft oft unmerklich.

Statt der Förderung der Mitglieder stehen zunehmend
Größe, Wachstum oder wirtschaftliche Kennzahlen im Mittelpunkt. Für Mitglieder wird es dann schwieriger zu erkennen, welchen konkreten Nutzen ihnen die Genossenschaft noch bringt.

Typische Anzeichen dafür können sein:

  • Der Nutzen für Mitglieder wird kaum noch konkret erläutert.
  • In Versammlungen werden vor allem Zahlen und Geschäftsentwicklungen vorgestellt, während die tatsächliche Mitgliederförderung nur am Rande erwähnt wird.
  • Der Blick richtet sich stärker auf wirtschaftliche Expansion.
  • Entscheidungen orientieren sich zunehmend an betriebswirtschaftlichen Zielen statt am konkreten Vorteil für Mitglieder.
  • Mitglieder erhalten weniger Einblick in wichtige Entwicklungen.
  • Ohne transparente Informationen wird es schwieriger, Entscheidungen nachzuvollziehen oder Fragen zu stellen.

Gerade deshalb ist der Förderauftrag so wichtig.
Er erinnert daran, dass eine Genossenschaft kein gewöhnliches Unternehmen ist, sondern eine Organisation, die im Kern den wirtschaftlichen Nutzen ihrer Mitglieder zum Ziel hat.

Eine Genossenschaft erfüllt ihren Zweck dann, wenn Mitglieder sagen können:

„Diese Genossenschaft arbeitet für uns – nicht nur für ihr eigenes Wachstum.“
Georg Scheumann
genossenschaftlicher Bankbetriebswirt
Weinbergstr. 38
90613 Großhabersdorf
Tel.: 09105 1319
georg.scheumann(ät)wegfrei.de
in Zusammenarbeit mit