Der Förderauftrag Der Förderauftrag ist der gesetzliche Zweck jeder Genossenschaft. Nach § 1 des Genossenschaftsgesetzes besteht ihre Aufgabe darin, die Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern.
Das bedeutet: Eine Genossenschaft arbeitet in erster Linie für ihre Mitglieder. Ihr Unternehmen soll den Mitgliedern wirtschaftliche Vorteile bringen. Dieser Förderauftrag unterscheidet die Genossenschaft von anderen Unternehmensformen. Während bei Kapitalgesellschaften in erster Linie die Rendite der Anteilseigner im Mittelpunkt steht, dient eine Genossenschaft dem Nutzen ihrer Mitglieder.
Förderung durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb Die Förderung der Mitglieder erfolgt in der Regel nicht durch Geldzahlungen, sondern durch den laufenden Geschäftsbetrieb der Genossenschaft.
Das kann zum Beispiel bedeuten: • bessere Konditionen für Mitglieder • verlässliche Dienstleistungen • gemeinsame wirtschaftliche Vorteile • Unterstützung und Beratung Der Fördervorteil entsteht also dadurch, dass Mitglieder die Leistungen der Genossenschaft nutzen.
Mitglieder stehen im Mittelpunkt Der Förderauftrag bestimmt die gesamte Ausrichtung der Genossenschaft. Entscheidungen von Vorstand, Aufsichtsrat und Mitgliederversammlung müssen sich daran orientieren, ob sie den Mitgliedern dienen. Die wirtschaftliche Stabilität der Genossenschaft ist deshalb wichtig – sie ist jedoch kein Selbstzweck. Sie dient letztlich dazu, die Förderung der Mitglieder dauerhaft zu sichern.
Der Förderauftrag bildet damit den inneren Kompass jeder Genossenschaft. Der Grundgedanke lässt sich einfach zusammenfassen: Die Genossenschaft existiert, um ihre Mitglieder zu fördern.